|
|
Auch hier gerät das
solidarische Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenversicherung
immer mehr unter Druck. Mit dem Argument der „Kostenexplosion“ wird der
Ausstieg aus dem solidarischen Gesundheitssystem als unausweichlich
dargestellt. Die anstehende Gesundheitsreform soll deshalb vor allem für
Kostensenkung sorgen. Wie das genau aussehen soll, ist im Augenblick noch
Gegenstand heftigster Auseinandersetzungen zwischen Politik und
VertreterInnen der verschiedenen Lobbygruppen im Gesundheitssystem. Trotz
allem ist zu befürchten, dass die Privatisierung des Gesundheitssystems
einen neuerlichen Schub erfahren wird, sofern es keinen starken
gesellschaftlichen Widerstand dagegen gibt.
Soziale Sicherungssysteme sollen – gemäß ihres
eigenen Anspruchs – allgemeine Lebensrisiken ebenso mindern wie soziale
Folgewirkungen einer kapitalistischen Ökonomie, „selbstverständlich“ ohne
diese grundsätzlich in Frage zu stellen. So war auch die staatliche
Einführung eines Systems von Sozialversicherungen für Arbeitslose, Rentner
und Kranke im letzten Drittel des 19.Jahrhunderts nicht Ausdruck
humanistischer Ideale, sondern vielmehr die Konzession gegenüber der
erstarkenden Arbeiterbewegung, mit der deren Fundamentalkritik an der
neuen kapitalistischen Wirtschaftsweise und am deutschen Kaiserreich der
Wind aus den Segeln genommen werden sollte. Betrachtet man beispielhaft
die Auswirkungen von Privatisierung und Liberalisierung im
Gesundheitssystem, wäre es jedoch zynisch, aus einer berechtigten Kritik
am zum Teil repressiven Charakter des Sozialstaats zu folgern, soziale
Sicherungssysteme müssten nicht gegen ihren Abbau verteidigt werden. Eine
Privatisierung des Gesundheitssystems trifft insbesondere Alte, chronisch
Kranke und sozial schlechter gestellte Menschen sowie Menschen, deren
Verhalten als abweichend von der Norm definiert wird. Traurige Tatsache
auch in reichen Industrieländern ist: Je geringer die soziale Stellung
(gemessen an Bildungsabschluss, Beruf und Einkommen), desto schlechter ist
der Gesundheitszustand und desto geringer ist die Lebenserwartung. Diese
Menschen haben daher im Durchschnitt einen wesentlich höheren Bedarf an
Leistungen der Krankenversorgung. Gerade für sie ist deshalb eine am
Prinzip der Solidarität orientierte Krankenversicherung besonders wichtig.
Zudem wird so für alle Menschen das unkalkulierbare Risiko krank zu
werden, zumindest hinsichtlich der dadurch anfallenden Behandlungskosten
solidarisch umgelegt. Auf einem solchen Solidarmodell beruht die
gesetzliche Krankenversicherung, denn hier hat jeder Versicherte –
zumindest grundsätzlich – unabhängig von der Höhe seiner Beiträge und dem
individuellen Gesundheitszustand einen Rechtsanspruch auf jene Leistungen,
die zur Behandlung der Krankheit erforderlich sind.
Seit Mitte der 70er Jahre, als die GKV aufgrund des
Anstiegs der Arbeitslosigkeit und der mit ihr rückläufigen Einnahmen in
eine Finanzierungskrise geriet, ist der Umfang des Leistungskatalogs
vermehrt Angriffen ausgesetzt. Anfang der 90er Jahre leitete die
konservativ-liberale Bundesregierung einen tiefgreifenden Wandel ein.
Ständige Klagen über angeblich „zu hohe Lohnnebenkosten“ und „nicht mehr
finanzierbare Ausgaben“ im Gesundheitswesen dienen seitdem der
Legitimation von Markt- und Wettbewerbselementen im
Krankenversicherungssystem. Die Akteure im Krankenversicherungssystem
(Krankenkassen, Ärzte, im Prinzip auch die Versicherten selbst) sollen
demnach zukünftig auch im Gesundheitssystem uneingeschränkt ihren
ökonomischen Eigeninteressen folgen. Ein Denken, welches
Gesundheitsversorgung einzig unter dem Aspekt der Kostenreduzierung
betrachtet, führt dazu, dass eine optimale Gesundheitsversorgung, die sich
am gesellschaftlichen Bedarf orientiert, eine immer geringere Rolle
spielt.
Menschen werden zunehmend – wie bereits in den
privaten Krankenkassen praktiziert – individuell für ihre Krankheiten
verantwortlich gemacht, um damit eine höhere individuelle Kostenübernahme
für Vorsorge und Behandlung zu verknüpfen. Für jeden spürbar ist diese
zunehmende Privatisierung von Gesundheitskosten dadurch, dass schon seit
einigen Jahren für viele Regelleistungen der GKV (Verschreibung von
Arzneimitteln, Kur- und Krankenhausaufenthalten, Zahnersatz etc.)
Zuzahlungen in Kauf genommen werden müssen. Darüber hinaus wurde damit
begonnen, vormals als medizinisch notwendig definierte Leistungen aus dem
Katalog der GKV zu streichen. Dies reicht von „Bagatellerkrankungen“ wie
Erkältungen oder leichten Verletzungen über Schwangerschaftstests bis hin
zu verschiedenen Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Mammographien), Kuren und
Physiotherapien. PatientInnen bleibt hier häufig nur die Möglichkeit,
Medikamente oder Behandlungen aus eigener Tasche zu zahlen oder sich
zusätzlich privat zu versichern.
Insgesamt kann man feststellen, dass
die als „Kostendämpfungsmaßnahmen“ bezeichneten Leistungseinschnitte in
der Regel nicht die Gesamtkosten senken, sondern nur die von der Kasse zu
tragenden Kostenanteile. Damit aber findet eine Kostenverschiebung zu
Lasten der Kranken statt, das Solidarprinzip wird also schon jetzt durch
die Hintertür beschnitten. Geht diese Entwicklung weiter, so ist zu
erwarten, dass sich künftig ärmere Menschen eine für sie notwendige
Behandlung nicht mehr listen können. Privatisierung gefährdet so nicht nur
die Qualität der medizinischen Versorgung, sondern wirkt auch sozial
selektiv zu Lasten ärmerer Menschen.
Um eine an den Bedürfnissen der Menschen
orientieret Gesundheitsversorgung zu garantieren und die sozial bedingte
Ungleichheit von Gesundheitschancen abzubauen, muss das solidarische
Gesundheitssystem beibehalten und ausgebaut werden.
JungdemokratInnen/Junge Linke Berlin kämpfen daher gegen eine zwei- oder
Mehrklassenmedizin, in der nur eine stark reduzierte Grundversorgung für
die Mitglieder der gesetzlichen Kassen gewährleistet wird. Optimale
Gesundheitsversorgung ist ein öffentliches Gut, auf das jeder Mensch ein
Recht haben muss und das deshalb nicht von Einkommen des Einzelnen
abhängig sein darf. Allen Menschen muss unabhängig von ihrem Alter, ihrem
Gesundheitszustand und der
Höhe ihres Versicherungssatzes in gleicher Weise geholfen werden. Der
Staat muss für dieses Gesundheitssystem die Gesamtverantwortung tragen. Da
de finanzielle Krise der GKV vor allem aus gesunkenen Einnahmen aufgrund
von niedrigen Lohnabschlüssen und der stark gestiegenen Arbeitslosigkeit
resultiert, würden schon der Abbau der Massenarbeitslosigkeit und höhere
Tarifabschlüsse eine finanzielle Entlastung bedeuten und darüber hinaus zu
einer Senkung der Krankenversicherungsbeiträge führen. Notwendig ist aber
zudem die sofortige Aufhebung der Privilegien
„Versicherungspflichtfreiheit“ und „Beitragsbemessungsgrenze“ für die
Bezieher höherer Einkommen. Denn die Beitragsbemessungsgrenze sorgt dafür,
dass Einkommen oberhalb dieser Grenze nicht bei der Berechnung des
Beitragssatzes berücksichtigt wird, also sozialversicherungsfrei bleibt.
Die zur Zeit gleich hohe Versicherungspflichtgrenze hingegen ermöglicht es
ArbeitnehmerInnen mit einem Einkommen von mehr als 3.375 Euro nicht mehr
zwangsweise Mitglied in der GKV sein zu müssen. Vor allem gesunde,
alleinstehende und junge Beschäftigte mit höheren Einkommen können so
gezielt von den privaten Krankenversicherungen abgeworben werden. Menschen
mit sogenannten „schlechten Risiken“ (z.B. Alte, chronisch Kranke) sowie
Versicherte mit niedrigen und mittleren Einkommen verbleiben hingegen in
der GKV. Es liegt auf der Hand, dass diese Praxis für die GKV zwangsläufig
niedrigere Einnahmen, höhere Kosten und damit wiederum höhere
Beitragssätze verursacht. Auch die von rot-grün angestrebte Erhöhung der
Versicherungspflichtgrenze auf 3.825 Euro monatlich wird bei Weitem nicht
ausreichen, um die Probleme der GKV zu
beheben.
Ziel einer solidarischen Gesundheitspolitik muss die
Einführung einer einzigen, allgemeinen Krankenkasse unter öffentlicher
Kontrolle sein: langfristiges Ziel ist ein freier Zugang zu
Gesundheitsversorgung als Teil einer steuerfinanzierten Sozialen
Grundsicherung. Statt marktliberaler Steuerungsinstrumente sind zudem
Instrumente notwendig, die den Profitinteressen privater
LeistungsanbieterInnen im Gesundheitssystem entgegenwirken. Positivlisten
mit von unabhängiger Seite geprüften Medikamenten oder die Verschreibung
von Wirkstoffen wären hier ein richtiger Schritt hin zu einer stärkeren
Regulierung des Pharmamarktes. So könnten die Kosten des
Gesundheitssystems statt durch die Einschränkung der Gesundheitsversorgung
durch Abschöpfung der enormen Profite von Pharmakonzernen und anderer
privater Profiteure im Geschäft mit Krankheit bzw. Gesundheit sinnvoll
reduziert werden.
JungdemokratInnen/Junge Linke Berlin fordern:
-
Für den
Erhalt und Ausbau eines solidarischen Gesundheitssystems!
- Keine Profite mit Krankheiten!
- Keine Verknüpfung von spezifischen Verhaltensweisen und
körperlichen Dispositionen mit der Gewähr von medizinischen Leistungen!
- Keine Definition und Erfassung von „Risikogruppen“!
- Regulierung des Pharmamarktes statt Liberalisierung des
Gesundheitssystems!
- Individuelle Kostenfreiheit für alle!
- Umfassende soziale Grundsicherung für alle!
- Für
Selbstbestimmung der PatientInnen!
Beschluss der 2. außerordentlichen
Landeskonferenz der JungdemokratINNen/Junge Linke Berlin vom 10.11.2002
|