2:Rückschritt durch Fortschritt!? |
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Wer konnte denn da seinen Mund nicht halten? Viel früher als es sich Schulsenatorin Ingrid Stahmer (SPD) wohl gewünscht hatte, wurde nämlich bekannt, dass es in ihrem Hause einen Entwurf für ein neues Berliner Schulgesetz gäbe. Nun beeilte sie sich, die vom Staatssekretär in der Senatsschulverwaltung, Tom Stryck (Bündnis 90/Die Grünen) erarbeitete Novelle als „Diskussionsentwurf“ herauszugeben. Doch was steht überhaupt drin, im „neuen“ Berliner Schulgesetz? Es gibt einige wenige positive Erneuerungen: So soll zukünftig-wenn schon nicht die vollständige-wenigstens die pädagogische Autonomie (auf gar keinen Fall aber die vollständige, allumfassende Autonomie!) der Schule anerkannt, die „Qualität“ jedoch durch Leistungsstandards und Schulleistungsvergleiche überprüfbar werden. Hierbei werden schulfremde Personen miteinbezogen: eine Person aus der Wissenschaft, eine vom Berliner Institut für Schule und Medien, einE SchulaufsichtsbeamteR und einE SchulleiterIn einer Schule desselben Typs. Das Ganze nennt sich externe Evaluation. Endlich ist auch eine Überprüfung der Arbeit der LehrerInnen vorgesehen (interne Evaluation). Hierbei soll der SchülerInnenvertretung (SV) Beteiligungsrecht eingeräumt werden. Die Verträge von LehrerInnen an Gymnasien, Gesamtschulen und Oberstufenzentren sollen auf 5 Jahre befristet, eine Probezeit von 2 Jahren für DirektorInnen eingerichtet werden. Auch für die SV gibt es Verbesserungen: Neben dem bereits erwähnten Beteiligungsrecht bei der internen Evaluation soll ihr die Satzungsautonomie zugesprochen werden, was wohl (endlich!) mit einer Anerkennung der Landes-schülerInnenvertretung (LSV) verbunden sein wird. Nicht zuletzt soll die Schulkonferenz (SK) aufgewertet und für Externe geöffnet werden. (Aber nicht grundsätzlich für jedeN öffentlich zugänglich sein!) Der Grundgedanke der Öffnung der Schule ist natürlich nicht verkehrt, jedoch ist das vorgesehene Stimmrecht von Externen in der SK abzulehnen. Denn mit diesem Stimmrecht könnten SponsorInnen einer Schule künftig Einfluss, nicht nur auf das Schulprogramm, sondern auch auf „Warenangebot zum Verkauf in der Schule“ und „die Werbung an der Schule sowie Art und Umfang des Sponsoring „ nehmen. So würde beispielsweise Siemens alles versuchen, das Thema Zwangsarbeit in der deutschen Industrie während des Nationalsozialismus aus dem Unterricht der von dieser Firma ge-
sponserten Firma zu verdrängen. Desweiteren ist der Einfluß der SK auf die SV und der des Landesschulamtes (LSA) undemokratisch.
Eltern können in Zukunft die Grundschule für ihr Kind selbst bestimmen, auch wenn diese nicht im Wohnbezirk liegt. Dieser Punkt zielt wohl vor allem auf die Situation an einigen Schulen in den Innenstadtbezirken, wo in einigen Klassen über 50% der SchülerInnen nichtdeutscher Herkunft sind. Diese sollen bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen in der Grundschule vom Unterricht in der 1. Fremdsprache befreit werden, um genug Zeit zum Deutsch lernen zu haben! Die Folge wäre wohl, dass sich schon in der Grundschule eine Elite, nämlich die der „Fremdsprachesprechenden“ herausbildete, während die SchülerInnen, die nichtdeutscher Herkunft sind, selbst sehen müssten, wo und von wem sie den versäumten, gerade in Fremdsprachen so wichtigen, Stoff erklärt bekommen. Endlich: Berlin auf dem Weg zur völligen Eliteschule! Der Wunsch der Senatsschulverwaltung nach einer Eliteschule äußert sich besonders in vier Punkten des Entwurfs: Im Gegensatz zur Grundschule, soll das Eltern- und natürlich auch SchülerInnen-Wahlrecht für die weiterführende Schule eingeschränkt werden. Auf die Empfehlung der Grundschule soll größeren Wert gelegt werden Über die Aufnahme einer/s Schülerin/s entscheidet nun die Schule-bis jetzt tat das der Bezirk. Geht es nach den Plänen der Senatsverwaltung wird dieser Vorgang aber wieder erleichtert-denn im Entwurf ist die Absicht festgehalten, die Real- und Hauptschule durch Zusammenlegung zu einer „Schule der Unverwertbaren“ zu machen, auf die all die SchülerInnen kommen, die beim Selektieren als Rest übrigbleiben. Der dritte-wohl krasseste-Passus in der Entwicklung zur Eliteschule ist der zum Mittleren Bildungsdungsabschluß (auch Realabitur genannt). Demnach soll in der zehnten Klasse eine zentrale (d.h. berlinweit dieselbe!) Prüfung in Mathe, Deutsch und einer Fremdsprache eingeführt werden. D.h., die nach der Grundschule bereits auf drei Schultypen aufgeteilten SchülerInnen, die bis zur 10. Klasse durchgehalten haben, sollen nun einer weiteren Selektion unterzogen werden. Damit auch keinE SchülerIn ein Abitur oder eine Mittlere Reife bekommt, die/der sie nicht verdient hat! Noch verstärkt wird die beabsichtigte Entwicklung zur Eliteschule durch den Absatz zur Lehr-und Lernmittelfreiheit. Diese ist nicht mehr, wie noch im alten Schulgesetz, grundsätzlich festgeschrieben, sondern durch eine sehr schwammige Formulierung ersetzt worden. Fazit: Der Schulgesetzentwurf stellt zwar in einigen Punkten einen erfreulichen Schritt zu einer demokratischeren Schule dar, er wird so aber nicht das Abgeordnetenhaus, welches noch darüberentscheiden muss, verlassen, sondern diese Zahl von wenigen positiven Punkten wird noch einmal reduziert und durch negative ergänzt werden, so daß die unguten (noch stärker als jetzt sowieso schon) überwiegen werden. Deshalb: Weg mit dem viergliedrigen Schulsystem!
Gegen Bewertungen jeder Art!!
Gegen Selektion und Konkurrenz!
Für die vollständige Autonomie der Schule!
Für ein selbstbestimmtes Lernen in einer demokratischen Schule! Anmerkung: Der Entwurf ist u.a. im Internet unter www.sensjs.berlin.de zu bewundern! |
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Seite erstellt am: 08.07.99 | last modified: |
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