1: Schule - Betreten verboten

 

In Deutschland leben derzeit etwa eine Million Menschen ohne Aufenthaltspapiere. Aufgrund der immer restriktiver werdenden Asylpolitik sind viele MigrantInnen gezwungen illegal in Deutschland einzureisen und dort zu leben. Viele von ihnen sind Kinder und Jugendliche. Ihnen wird der Schulbesuch verwehrt und somit das Recht auf Bildung genommen.

Rechtlos im „Rechtsstaat”
Der Schulbesuch – normalerweise für alle verpflichtend – wird illegalisierten Kindern und Jugendlichen vorenthalten, da die meisten SchulleiterInnen nicht bereit sind, „illegale” Kinder aufzunehmen, ohne sie den Behörden zu melden. Das hätte in den meisten Fällen die Abschiebung zur Folge. Seit Jahren weigert sich die Bundesregierung im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, die UN-Kinderrechtskonvention, in der das Recht aller Kinder auf Bildung anerkannt wird, vollständig zu ratifizieren. Dieses Recht gilt unabhängig vom Geschlecht, der Hautfarbe oder Herkunft einer Person, ihrer Religion und ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Dennoch wird bis zum heutigen Tage dieses universelle Recht auf Bildung in Deutschland einer großen Gruppe von Kindern und Jugendlichen verweigert, weil sie keinen legalen Aufenthaltsstatus haben.

„Illegal” die Schulbank drücken
Um zur Schule zu gehen und nicht Gefahr zu laufen, von der Ausländerbehörde oder der Polizei entdeckt zu werden, ist es notwendig, eineN SchulleiterIn zu finden, der/die bereit ist, illegalisierte Kinder und Jugendliche auch ohne Meldung beim Einwohnermeldeamt, was normalerweise Voraussetzung für einen Schulbesuch ist, aufzunehmen. Die Zahl dieser SchulleiterInnen ist gering. Nach § 76 Ausländergesetz sind SchulleiterInnen sogar verpflichtet, illegale SchülerInnen bei den zuständigen Behörden anzuzeigen. Selbst wenn dennoch eine Schule gefunden sein sollte, müssen die illegalisierten Kinder und Jugendlichen ”reibungslos funktionieren”. Sie haben keinerlei Möglichkeit, ihre Rechte gegenüber LehrerInnen oder der Schule durchzusetzen und sind so Ungleichbehandlung und im schlimmsten Falle sogar willkürlicher Gewaltanwendung durch Lehrkräfte schutzlos ausgeliefert. Auch finanziell ist der Schulbesuch für Illegalisierte schwer möglich: Geld ist nötig für Unterrichtsmaterialien, möglichst unauffällige Kleidung und Klassenfahrten. Dazu kommt, dass die sozialen Kontakte in der Schule ebenfalls Gefahren bergen: Die Herkunft der Eltern und der Aufenthaltsstatus müssen geheim gehalten werden und meist ist es nicht einmal möglich, FreundInnen nach Hause einzuladen.

„Illegalität” nach der Schulzeit
Hatten sie das Glück, eine Schule zu finden, beginnen die Probleme nach der Schulzeit erst richtig. Denn ohne Papiere haben Jugendliche keinerlei legale Möglichkeit, eine weiterführende Bildung zu genießen. Ihnen bleibt der Ausbildungsplatz verwehrt, da sie sich ohne gültigen Pass nicht kranken- oder sozialversichern können, geschweige denn Steuern abführen und somit einen Ausbildungsvertrag abschließen. Sie sind also immer auf das Wohlwollen von ArbeitgeberInnen angewiesen. Für das Studium sieht die Sache nicht besser aus: Der Bewerbung muss ein gültiges Zeugnis beigelegt werden und wenn man sich immatrikulieren will, ist der Pass und die dazugehörige Krankenversicherungskarte notwendig – unüberwindbare Hindernisse für Illegalisierte. Abgesehen davon ist es Illegalisierten sowieso kaum möglich sich, ein Studium zu finanzieren, denn BAföG erhalten sie nicht. Hier hilft auch die UN-Kinderrechtskonvention nicht weiter: Sie verpflichtet die Vertragsstaaten nur zur Garantie eines Schulbesuchs für Kinder bis 16 Jahre.

„Illegal” wird man gemacht
Schon heute sind auch viele Kinder und Jugendliche gezwungen, ein ”illegales” Leben in Deutschland zu führen. Die Herabsetzung der Altersgrenze für Kinder im Zuwanderungsbegrenzungsgesetz wird den legalen Zuzug von Kindern und Jugendlichen immer mehr verunmöglichen und so zusätzliche ”Illegale” produzieren. In Deutschland lebende MigrantInnen können nur Kinder unter 13 Jahren nachkommen lassen. Sollen ältere Kinder nicht alleine in ihrem Herkunftsland zurückbleiben, sind sie zur ”illegalen” Einreise gezwungen. Zahlreiche Kinder versuchen auch ohne Eltern in Deutschland Asyl zu erhalten. Trotz ihrer Minderjährigkeit wird ihr Antrag häufig abgelehnt und ihnen bleibt lediglich die Möglichkeit, „illegal” in Deutschland zu bleiben.

Für permanente Legalisierung kämpfen!
Neben der Durchsetzung von Menschenrechten sowie sozial- und tarifrechtlichen Standards muss für die Legalisierung und Gewährung voller Rechte aller in Deutschland Lebenden gekämpft werden. Legalisierung darf dabei nicht als einmaliger Gnadenakt verstanden werden. Es muss eine permanente Legalisierung erfolgen, um zu verhindern, dass sie lediglich einer kleinen Gruppe zu Gute kommt, andere hingegen einer noch schärferen Verfolgung und restriktiveren Gesetzgebung ausgesetzt sind. Denn es gilt weiterhin: Kein Mensch ist illegal! Für offene Grenzen und gleiche Rechte für alle!



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Seite erstellt am: 08.07.99 | last modified:


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